Willkommen
Willkommen auf der Homepage der Rechtsanwaltskanzlei Teschke in Hilden!
Diese Homepage befindet sich noch im Aufbau und wird kontinuierlich überarbeitet. Es lohnt sich also, immer wieder vorbei zu sehen!
Arbeitsrecht
Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer, weil unsere langjährige Erfahrung in arbeitsrechtlichen Mandaten gezeigt hat, dass es bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen von Vorteil ist, die jeweilige Interessenlage des Anderen zu kennen und damit zu wissen, wie Ihr Standpunkt am besten vertreten wird.
Beratung findet statt von der Anbahnung eines Arbeitsvertrages bis zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder bei einer Änderungskündigung.
Ihre Interessen vertreten wir bei allen arbeitsgerichtlichen Verfahren, insbesondere bei Kündigungsschutzklagen, Klagen im Zusammenhang mit Gehaltszahlungen, Abmahnungen, Beendigungs- und Zwischenzeugnissen, Urlaubsansprüchen oder Fragen, die im Zusammenhang mit der Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses auftauchen.
Darüber hinaus können wir auch Ihre Fragen insbesondere zum Mutterschutz, zum Schwerbehindertenrecht, zu Ansprüchen auf Teilzeitbeschäftigung oder auch zum Umgang mit Behörden und Ämtern beantworten.
Sozialrecht
Im Bereich des Sozialrechts sind wir auf einem sehr weiten Feld tätig:
Zum einen unterstützen wir unsere Mandanten bei Auseinandersetzungen mit der Kranken- und Pflegeversicherung, setzen bei behinderten Menschen deren rechtliche Ansprüche durch, betreuen Personen, denen die Rentenversicherung Leistungen zur Rehabilitation oder Alters- und Witwenrenten nicht korrekt leistet, helfen bei Ansprüchen gegenüber den Berufsgenossenschaften zur Durchsetzung von Ansprüchen bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten usw.
Schließlich betreuen wir Mandanten im gesamten Bereich der Jugendhilfe, indem wir die Rechte der Familien oder Einzelpersonen gegenüber den zuständigen Behörden geltend machen.
Zu allerletzt geht es auch um Unterstützung im Bereich der Sozialhilfe, beispielsweise bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf so genannte Hartz IV Leistungen.
Gerade hier fühlen sich viele Mandanten gegenüber den zuständigen Behörden sehr hilflos, so dass unsere Tätigkeit in der Regel bereits dann beginnt, wenn beantragte Leistungen abgelehnt werden.
Familienrecht
Umfassende Beratung für Sie …
Qualifizierte Beratung in allen familienrechtlichen und damit zusammenhängenden Angelegenheiten. Sinnvoll als vorbeugende Beratung, meist unerlässlich im Konfliktfall. Langjährige Erfahrung und stetige Fortbildungen garantieren eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Unterstützung und Problemlösung.
Dies nicht nur bei Trennung und Scheidung. Immer wichtiger werden Beratungen vor einer Eheschließung, wenn z.B. ein notarieller Ehevertrag geschlossen werden soll, um Vermögensbestandteile zu separieren oder um vorsorgliche Vereinbarungen für den Trennungs- oder Erbfall zu treffen.